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DMSB-Sanktionen gegen Sportwarte sind rechtswidrig

04.12.2023 18:46

RSC-Pressebericht zu DMSB-Sanktionen gegen Sportwarte

Im November dieses Jahres wurden die vorerst letzten Prozesse rund um die unrechtmäßigen Machenschaften des Deutschen Motor Sport Bundes e. V. – DMSB in Zusammenhang mit dem Rallye Supercup e. V. – RSC ge‐ richtlich entschieden. Wieder ging der RSC erfolgreich als Sieger vom Platz. Auch gegen die Sportwarte waren und sind alle DMSB‐Sanktionen rechtswidrig und sind nun als solche auch verurteilt worden. Kurz vor der letz‐ ten, noch ausstehenden Gerichtsentscheidung kapituliert der DMSB.

Im Lichte der „Jörg‐Seitz‐Entscheidung“ des OLG Frankfurt am Main aus dem Jahre 2022, die nicht nur außeror‐ dentlichen Grundsatzcharakter besitzt, sondern auch im Mai 2023 durch den Bundesgerichtshof (BGH) für endgül‐ tig rechtskräftig erklärt wurde, klagten nun weitere DMSB‐Lizenznehmer gegen den DMSB wegen der vom DMSB‐ Sportgericht gegen sie ausgesprochenen Strafen.
Nachdem Jörg Seitz bereits für die Fahrer und Beifahrer finale Klarheit darüber schaffte, ob der DMSB diesen ver‐ bieten darf, bei Veranstaltungen des RSC e. V. teilzunehmen, waren nun die Sportwarte an der Reihe. Bei den Fahrern und Beifahrern fiel die Entscheidung vor gut einem Jahr bereits ganz eindeutig aus. Der DMSB wurde da‐ mals dazu verurteilt, es unter der Androhung hoher Geld und sogar Haftstrafen ab sofort strikt zu unterlassen, weiterhin gegen seine Fahrerlizenznehmer Sanktionen jeglicher Art auszusprechen, wenn diese an RSC‐Rallyes teilnehmen, oder auch ihnen dahingehend direkt oder indirekt zu drohen.

Die Rechtsauffassung des RSC e. V. war es, dass diese Entscheidung auch für die Sportwarte des DMSB vollum‐ fänglich Gültigkeit besitzt. Mehrere Sportwarte waren nämlich nach der Grabfeldrallye 2018, damals RSC‐Pilotver‐ anstaltung, vom DMSB‐Sportgericht wegen ihrer ehrenamtlichen Sportwarttätigkeit bei dieser Veranstaltung le‐ benslang gesperrt worden. Der DMSB reagierte aber weder auf die Schreiben des RSC e. V. noch auf die der be‐ troffenen Sportwarte diesbezüglich in irgendeiner Form und hob die lebenslangen Sperren nicht auf. Logische Konsequenz war es somit, dass die betroffenen Personen vor ein ordentliches Gericht ziehen mussten.

Nun entschied das Landgericht Frankfurt am Main am 15.11.2023, die rechtliche Situation ist bei den Sportwarten genau dieselbe wie bei Fahrern und Beifahrern auch. Es verurteilte die DMSB‐Sanktionen somit als kartell‐ und europarechtswidrig. Nun ist es dem DMSB also auch bei allen Sportwarten strikt untersagt worden, jegliche Art von Sanktionen und Strafen auszusprechen wie auch direkt oder indirekt anzudrohen. Sollte er sich nicht daran halten, drohen ihm Geldstrafen im 6‐stelligen Bereich bis hin zu Haftstrafen.

In einem weiteren, noch laufenden Verfahren zog der DMSB kurz vor der Urteilsverkündung am 29.11.2023 dann doch noch selbst den Stecker und erkannte die Forderungen des dortigen Klägers vollumfänglich an. „Damit er‐ spart sich der DMSB eine weitere, gerichtliche Niederlage, da dieses Verfahren natürlich geendet hätte, wie alle anderen, gleichartigen Gerichtsverfahren in den letzten Jahren zuvor schon. Dieser Rückzieher führt nun zu einem sogenannten Anerkennungsurteil, das nicht anfechtbar ist, was wie eine Kapitulationserklärung des DMSB an den RSC e. V. rechtlich zu bewerten ist. Damit endet nun auch die über 7 Jahre andauernde Auseinandersetzung zwi‐ schen dem DMSB und dem RSC mit einem endgültigen Sieg des RSC e. V. auf allen Fronten und in allen Verfah‐ ren.“, erklärt der verantwortliche Rechtsanwalt Patrick Wawrzinek.

„Wieder einmal wurden wir in unserer Rechtsposition bekräftigt und gestärkt, die wir seit Jahren schon öffentlich vertreten haben. Wieder einmal hat unser Markbegleiter DMSB viel Geld seiner Mitglieder verbrannt. Und wieder einmal musste es leider bis zum Äußersten kommen, weil der DMSB und sein Umfeld vorher freiwillig keinerlei Einsicht zeigten und nicht eingelenkt haben. Nun hoffen wir natürlich, dass sich der DMSB endlich an den Ge‐ sprächstisch mit uns setzt, um gemeinsam wichtige und notwendige Weichenstellungen für den deutschen Mo‐ torsport auf den Weg zu bringen. Unsere Türen standen und stehen den DMSB‐Verantwortlichen immer offen.“, so der 1. Vorsitzende RSC e. V., Patrick Mohr.

Beste Aussichten also für die RSC‐Rallyes im Sportjahr 2024. Am 6. Juli findet das traditionelle Sommer‐Rallyehigh‐ light mit der RSC‐Grabfeldrallye statt, bevor am 28. September die Top‐Newcomer‐Rallye der Saison 2023, die RSC‐Rallye Wildetaube in ihre zweite Runde geht. Weitere Termine folgen, sobald bekannt.